Preise
Aufgrund dessen, dass ich keiner gesetzlichen Gebührenverordnung unterliege, bin ich hier recht flexibel. Für mich gilt als Grundlage der tatsächliche Arbeitsaufwand.
Im Hinblick darauf ist es wichtig zwischen Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten zu unterscheiden.
Bei den Verwaltungsarbeiten liegt der genaue Zeitaufwand zugrunde.
Wogegen es bei der Finanzbuchhaltung von der durchschnittlichen Menge der monatlichen Belege abhängig ist. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass in diesem Fall ein Pauschalbetrag oft die bessere Lösung ist.
Diese wiederum eignet sich für Existenzgründer oder kleinere Unternehmen besonders gut, da ich hier bestimmt einen Preisvorteil gegenüber einem Steuerberater anbieten kann, ohne dass Sie auf eine qualifizierte Arbeitsausführung verzichten müssen.
Meine Rechnung erhalten Sie monatlich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nach- bzw. Zusatzberechnungen für irgendwelche Bescheinigungen, Meldungen o.ä. gibt es nicht.
Möchten Sie ein Angebot? Dann bitte ich Sie mir, bzgl. der Buchhaltung, die ungefähre Anzahl der monatlichen Belege mitzuteilen, die Sie im Durchschnitt haben.
Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und § 6 Nr. 4 StBerG das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mind. drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mind. 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind, bezieht.
Eine Steuerberatung, durch mich, erfolgt nicht. Die Durchführung der restlichen Arbeiten erfolgt nach genauer Absprache mit dem Auftraggeber.